Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrei und vertritt diese. Dem Kirchenvorstand gehören neben dem Pfarrer weitere gewählte Kirchenvorstandsmitglieder sowie mit beratender Stimme der Vorsitzende des Pfarreirates an.
Die Kirchenvorstandsmitglieder werden jeweils für acht Jahre gewählt, wobei nach vier Jahren jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheiden.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Erzbistum Berlin geregelt. Dazu gehören insbesondere die Feststellung des Haushaltsplanes, die Prüfung der Jahresabrechnung und Beschlussfassungen zu Dienst- und Werkverträgen und Vermögensveränderungen.
Die meisten Beschlüsse und Willenserklärungen des Kirchenvorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats.